Vorzeitige Rückerstattung der F&E-Steuererleichterungen

07.09.2018 - Gustavo Yanes

Unternehmen, die den Wunsch hegen, den F+E-Abzug in Anwendung zu bringen, können diese etwa beantragen, weil diese im Gegensatz zu früher mit  einem Betrag in unbegrenzter Höhe in Anwendung gebracht werden. Diese Option bringt eine Ermäßigung von 20% auf den Betrag des Abzugs mit sich. Darüber hinaus, können die Steuerpflichtigen die Erstattung (die sogenannte „Monetisierung“) beantragen, wenn der Abzug nicht angewandt werden kann, weil dieser die abzuführende IS übersteigt. Der vom Finanzamt „zurückzuerstattende“ Betrag, darf im Fall von Innovationstätigkeiten nicht mehr als 1 Millionen Euro betragen, und der Gesamtbetrag für alle F+E+I -Tätigkeiten ist auf 3 Millionen beschränkt.  

Gustavo Yanes Hernández Abogado / Steuerberater +34 91 319 96 86

Voraussetzung für die Einholung dieser Erstattung durch das Finanzamt, ist  neben der Antragsstellung die Einholung entweder eines Berichts, der die F+E+I-Tätigkeiten begründet („informe motivado“) oder einer vorher getroffenen Bewertungsvereinbarung.   Dieser „informe motivado“ muss vom Wirtschaftsministerium per Beschluss befürwortet werden.  Eine  weitere  Bedingung,  ist die der Reinvestition eines Betrages in Höhe des  angewandten oder erstatteten  Abzugs in F+E+I-Aufwendungen oder in Investitionen in Sachanlagen oder immaterielle Anlagen, die ausschließlich genannten Tätigkeiten zuzuschreiben sind.

Laut Wirtschaftsministerium, enden die Fristen für die Bewilligung derartiger informes motivados für  das Jahr 2018 im November.

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