Alberto Rodríguez ist seit 2011 als spanischer Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Immobilien- und Vertragsrecht tätig.

Seit mehr als zehn Jahren berät er Mandanten aus der Immobilien-, Hotel- und Lebensmittelbranche sowie des Gewerbes bei der Vertragsgestaltung von Immobilientransaktionen, Warenkäufen, Vertriebs- und Lieferverträgen, Versicherungsverträgen sowie Bau- und Werkverträgen. Ferner begleitet er Mandanten in den entsprechenden Verfahren, insbesondere bei Verfahren zu Baumängeln, Eigentums- und Besitzschutzmaßnahmen sowie dinglichen Nutzungsrechten und Sicherheiten.

Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer von Santa Cruz de Tenerife (ICATF).

Er schloss 2006 das Rechtsstudium an der Universidad Complutense in Madrid ab, studierte während seines Erasmus-Aufenthalts an der Humboldt Universität zu Berlin und bereitete sich vier Jahre intensiv auf die Aufnahme ins Richteramt vor.

Alberto Rodríguez spricht Spanisch, Deutsch und Englisch.