Anna Martí berät im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und bei Fragen zur internationalen Mobilität von Arbeitskräften. Ferner verfügt sie über langjährige Erfahrung bei der Beratung, Verhandlung und Erstellung von Gleichberechtigungsplänen (enschließlich Protokollen zum Umgang mit sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt sowie Leitlinien für LGBTI+-freundliche Unternehmenskultur). 

Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer von Madrid (ICAM).

Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universidad de Valencia. Sie hat ferner einen Master in Anwaltschaft der Universidad Complutense in Madrid und einen Master in Arbeitsrechtlicher Beratung des Centro de Estudios Financieros (CEF).

Anna Martí spricht Spanisch, Englisch, Französisch und Katalanisch.