Carlos Anglada Bartholmai ist verantwortlich für den Bereich Erbschaftsrecht.
Seine Beratungsschwerpunkte sind Handelsrecht und Zivilrecht, Immobilien- und Hypothekenrecht, Streitsachen, Erbschaften und Ausländische Investitionen.
Er nimmt regelmäßig an Konferenzen zu Steuer- sowie Eigentumsfragen für ausländische Investoren teil und veröffentlicht juristische Artikel in lokalen Publikationen und Immobilien-Fachmagazinen.
Er arbeitet aktiv mit anerkannten Rechts- und Wirtschaftsvereinigungen zusammen; so ist er Mitglied der International Lawyers‘ Association (UIA) – Er ist Vorsitzender des Ausschusses für Internationale Erbangelegenheiten – , der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (AHAJ), der Spanischen Handelskammer in der Schweiz und dem Verein der Führungskräfte der Balearen.
Er ist sowohl Mitglied in der Rechtsanwaltskammer der Balearischen Inseln als auch in der Rechtsanwaltskammer Barcelona.
Seit 2012 ist Carlos Anglada Bartholmai österreichischer Honorarkonsul auf den Balearischen Inseln.
Rechtswissenschaften studierte er an der Universidad Central de Barcelona, am Instituto de Estudios Europeos der Universidad Autónoma de Barcelona und am Europainstitut der Universität des Saarlandes in Saarbrücken.
Er spricht Spanisch, Deutsch, Englisch, Französisch sowie Katalanisch und verfügt über Kenntnisse in Italienisch und Niederländisch.