César García de Quevedo ist verantwortlich für den Bereich Schiedsgerichtsbarkeit.
Er berät im Zivil- und Handelsprozessrecht sowie in Schiedsgerichtsbarkeit, mit besonderem Schwerpunkt auf Bauprojekten und Industrieanlagen.
Neben der Leitung von Seminaren und Konferenzen zu Prozessführung und internationalem Privatrecht hat er verschiedene Artikel in nationalen und internationalen juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Er ist Mitglied des Club Español del Arbitraje (CEA), der Deutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS), des European-Latinamerican Arbitration Center (ELArb), sowie der European Lawyers‘ Union (UAE).
Er hat Rechtswissenschaften an der Universidad Autónoma de Madrid studiert und wurde 2002 Mitglied der Rechtsanwaltskammer von Madrid, nachdem er sich auf nationale Aufnahmeprüfungen vorbereitet hatte und nach als Dozent tätig war.
Er spricht Spanisch, Deutsch und Englisch und hat Kenntnisse des Französischen.