Spaniens neues Gleichstellungsgesetz streicht versehentlich zwei Gründe der objektiven Nichtigkeit – und nun?
Spanien hat einige arbeitsrechtlich bewegte Sommerwochen hinter sich. Durch einen „technischen“ Fehler im neuen Gleichstellungsgesetz (Ley de Paridad) sind zwei Gründe für die objektive bzw. automatische Nichtigkeit von Entlassungen entfallen. Nach Angaben des spanischen Gleichstellungsministeriums wird dieser Fehler so bald wie möglich korrigiert. Was geschieht jedoch bis zur effektiven Berichtigung des Gesetzes mit möglichen Entlassungen?
Dieser Beitrag wurde erstellt am 03.09.2024 von Anna Martí Belda in der Rubrik Arbeitsrecht