Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) in Spanien: Nachreichung von Ansässigkeitsbescheinigungen
Am 22.04.2024 erging eine richtungsweisende Entscheidung des spanischen zentralen Finanzgerichts (Tribunal Económico-Administrativo Central, TEAC) im Hinblick auf die Beweiswirkung im Rahmen der Einkommensteuer für Nichtansässige.