Bei diesem Solidaritätsbeitrag handelt es sich um einen Beitragszuschlag, der auf den Teil des Gehalts erhoben wird, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Mit der Maßnahme soll die Rentenfinanzierung gestärkt werden. Sie hat damit das gleiche Ziel wie der Mechanismus für Generationengerechtigkeit (Mecanismo de Equidad Intergeneracional, MEI) der ebenfalls die Mittel in der Rentenkasse erhöhen soll.
Beitragsbemessungsgrenze und Zuschlagstufen
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für 2024 beläuft sich auf 4.720,50 Euro pro Monat; für 2025 wurde noch keine Aktualisierung erlassen. Der Solidaritätsbeitrag fällt nun für jeden Euro an, um den das Gehalt die BBG übersteigt, mit folgenden Abstufungen:
- Stufe 1: 0,92% für Einkünfte, die die BBG um bis zu 10% übersteigen
- Stufe 2: 1,00 % für Einkünfte, die die BBG um 10 % bis 50 % übersteigen.
- Stufe 3: 1,17 % für Einkünfte, die die BBG um mehr als 50 % übersteigen.
Diese Prozentsätze sollen bis 2045 schrittweise auf bis zu 5,50 %, 6,00 % und 7,00 % angehoben werden.
Verteilung und Berechnung
Der Solidaritätsbeitrag soll von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen werden, 83,39 % entfallen auf den Arbeitgeber 16,61 % auf den Arbeitnehmer.
Die Berechnung scheint auf der monatlichen Beitragsübersicht für Arbeitgeber (Recibo de Liquidación de Cotizaciones RLC, ehemals TC1), aber nicht auf der Übersicht aller gemeldeten Arbeitnehmer (Relación Nominal de Trabajadores, RLT, ehemals TC2) auf. Ferner wird der Solidaritätsbeitrag bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Bezüge (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente etc.) nicht berücksichtigt.
Beispiel
Würde die BBG sich 2025 nicht ändern, ergäben sich bei einem Bruttojahresgehalt von 90.000,00 Euro folgende Beträge für den Solidaritätsbeitrag:
-
- Insgesam
t würde die BBG um 2.779,50 Euro pro Monat überschritten. Damit fiele ein Gesamt-Solidaritätsbeitrag i.H.v. 28,13 Euro pro Monat an. - Davon entfielen 23,46 Euro auf den Arbeitgeber und 4,67 Euro auf den Arbeitnehmer.
- Für diesen Beispiel-Arbeitnehmer ergäben sich arbeitgeberseitig Mehrkosten i.H.v. 281,52 Euro pro Jahr. Derartige Mehrkosten entstünden für jeden Arbeitnehmer, dessen Gehalt über der spanischen BBG (4.720,50 Euro pro Monat bzw. 56.646,00 Euro pro Jahr) läge.
- Insgesam
Wichtigste Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Mehrkosten für Arbeitgeber
Schätzungen zufolge kommen auf Arbeitgeber Mehrkosten von bis zu 8 % im Jahr 2045 zu. Die ersten Auswirkungen werden schon ab 2025 zu spüren sein: Für Arbeitnehmer, deren Gehalt 60.000,00 Euro übersteigt, fallen dann Mehrkosten i.H.v. 280,00 Euro pro Jahr an.
Auswirkungen auf den Nettolohn der Arbeitnehmer
Auch wenn die ersten Auswirkungen auf die Arbeitnehmer gering sind, könnten die schrittweisen Erhöhungen bis 2045 zu einer erheblichen Verringerung des Nettogehalts führen, insbesondere bei Spitzenverdienern.
Keine Auswirkungen auf Bezüge
Der Solidaritätsbeitrag findet keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Bemessungsgrundlagen zukünftiger Bezüge (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbezüge etc.).
Fazit
Mit dem neuen Solidaritätsbeitrag müssen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf Veränderungen einstellen. Ab 2025 kommt ein Anstieg der Lohnnebenkosten auf Arbeitgeber zu, der sich in den Folgejahre noch verstärken wird. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten auf diese Veränderung vorbereitet sind und eine Einschätzung der mittel- und langfristigen Auswirkungen vornehmen. Viele Einzelheiten werden sich jedoch nur schrittweise und erst dann klären, wenn der jeweilige Staatshaushalt verabschiedet ist.
Die Maßnahme unterstreicht das Engagement, die Nachhaltigkeit der Renten sicherzustellen, stellt Unternehmen jedoch vor zusätzliche Herausforderungen hinsichtlich der Kosten für die Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Gerne können wir eine detaillierte Analyse der Auswirkungen dieser neuen Regelung auf Ihr Unternehmen bzw. Ihre persönliche Situation für Sie vornehmen. Kontaktieren Sie uns gerne direkt über unsere Webseite https://acossolutions.es/de/kontakt/