Solidaritätssteuer in Spanien: Freibetrag gilt nun auch für Auslandsansässige
Am 28. Dezember 2023 trat das Königliche Gesetzesdekret 8/2023 vom 27. Dezember 2023 in Kraft. Es enthält ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des Ukraine-Konfliktes und des Nahostkonfliktes und zur Eindämmung der Auswirkungen der Dürre in Spanien. In diesem Rahmen wird der Freibetrag i.H.v. 700.000 Euro, der bisher nur für in Spanien ansässige Personen galt, allen Steuerpflichtigen eingeräumt, unabhängig von ihrer steuerlichen Ansässigkeit in Spanien.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 29.01.2024 von Elsa Ochoa in der Rubrik Steuerrecht