
Das Register für Kurzzeitmieten
Mit Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 und dem Inkrafttreten des Königlichen Dekretes 1312/2024 vom 23. Dezember (das „Königliche Dekret“) am 2. Januar 2025 ist Spanien das erste Land, das das Verfahren zur einheitlichen Registrierung von Mietverhältnissen einführt und die einheitliche digitale Zugangstelle schafft, um Transparenz, Nachhaltigkeit und Zugang zu Wohnraum zu verbessern, wie es in der Begründung des Königlichen Dekretes selbst heißt.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 28.03.2025 von Antònia Galmés Llull in der Rubrik Immobilienrecht