In den letzten Jahren ist ein Anstieg des Tourismus auf den Balearen spürbar. Die Branche freut sich über die höheren Besucherzahlen und auch Arbeitsmarkt und Einzelhandel profitieren. Die Wirtschaft ist im Aufschwung und es wird viel Geld in Immobilien auf den Balearen investiert. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Investments in diesem Sektor sich auszahlen. Preise steigen und Mieteinnahmen werden immer lukrativer.
An dieser Stelle befindet sich die Regierung in einem Dilemma. Viele Investoren und generell Eigentümer, haben sich entschlossen, über Ferienvermietung eine höhere und schnellere Rendite für ihre Immobilie zu erhalten, als über Langzeitmiete.
Lange herrschte Unsicherheit, was in diesem Bereich erlaubt ist. Die Hotelbranche steht den privaten Eigentümern gegenüber, der nachhaltige Tourismus dem schnellen Gewinn und die Einwohner den Touristen. Am Dienstag, den 1. August ist das geänderte Tourismusgesetz der Balearen in Kraft getreten. Die Regelungen sind nicht so eindeutig, dass alle Unsicherheit genommen würde, aber zumindest gibt es einige klare Richtlinien und einen gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen die Gemeinden agieren können. Teile des Gesetzes sind nach wie vor noch nachzubessern.
Folgende Änderungen sind anmerkenswert:
Die Strafen für die Ferienvermietung ohne bei der Tourismusbehörde registriert zu sein, sind empfindlich erhöht worden, ebenso die Anzahl der Inspektoren. Wer illegal touristisch vermietet, hat mit Strafen zwischen 20.000- 40.000.- € zu rechnen, Plattformen, die illegale Immobilien führen, mit bis zu 400.000.- €.
Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kommt es zunächst darauf an, wie die jeweils zuständige Gemeinde die Gegend klassifiziert. Dieses Recht haben die Gemeinden nun und ca. 1 Jahr Zeit, Zonen festzulegen, in denen touristisch vermietet werden darf. In Ballungsräumen wird es weniger touristische Zonen geben (Beispiel Palma und Ibiza-Altstadt, hier ist die Wohnungsnot für Residenten im Sommer besonders dramatisch).
Jeder Eigentümer darf maximal zwei Immobilien touristisch vermieten.
Einzelne Zimmer dürfen nicht vermietet werden. Der Hauptwohnsitz kann ggf. bis zu 60 Tage im Jahr touristisch vermietet werden.
Ferienvermietung in Einfamilienhäusern, bleibt erlaubt, allerdings werden derzeit keine neuen Plätze vergeben. Die Vergabe neuer Plätze kann sich bis zu 12 Monate verzögern, bis die Gemeinden die Einzelheiten des Gesetzes umgesetzt und etabliert haben.
Es ist also möglich, seine Immobilie für die touristische Vermietung zu nutzen, man sollte sich aber mit seinem Anwalt besprechen und mögliche Fallstricke umgehen.