Ein Überblick über den Vermietungsdschungel- Ferienvermietung auf Mallorca

Veröffentlicht am 10.08.2018

Wohnungsknappheit, überhöhte Mieten, regelmäßiger Missbrauch, verärgerte Bürger und überfüllte Ortschaften haben die mallorquinische Regierung zum Handeln gezwungen. Diese hat nun versucht mit einem komplexen Regelwerk der touristischen Vermietung einen Rahmen zu geben, der viele Bedürfnisse unter einen Hut bringen muss.

Mallorca lebt vom Tourismus. Er bildet die wichtigste Säule der Inselwirtschaft. Mallorca ist ohne Tourismus undenkbar, aber dennoch ist das Verhältnis zwischen Mallorca und dem Tourismus in den letzten Jahren immer angespannter geworden. Dies liegt vor allem daran, dass bezahlbarer Wohnraum immer knapper wurde, weil mit dem Individualtourismus, der in großen Wellen nach dem Vorbild von AirBnB auch über Mallorca schwappt, eine interessantere Rendite in Aussicht steht, als eine Langzeitmiete in einem Markt, der ohnehin traditionell ein Kauf- und kein Mietmarkt ist.

Hitzige Debatten über die Auswirkungen auf das Zusammenleben zwischen Urlaubern und Einheimischen, die Geschäftsstruktur, vor allem aber den Mietmarkt, waren die Folge und eine Regulierung des Sektors musste her. Dies soll nun also das am 27. Juli 2018 beschlossene, sogenannte PIAT (Pla d´Intervenció d´Àmbits Turistics; Tourismusrahmengesetz) erfüllen. Laut diesem ist ein Limit von 430.000 Gästebetten auf der Insel vorgesehen, wobei 115.000 auf die Ferienvermietung und der Rest auf Hotels entfallen. Weiterhin gibt es einen Zonenplan, der die Insel in unterschiedliche Bereiche aufteilt. Für diese Bereiche gelten dann jeweils unterschiedliche Vorgaben für die Vermietung. In manchen Zonen ist eine Vermietung gar nicht mehr gestattet (z.B. in übersättigten Gebieten gibt es keine neuen Genehmigungen, ebenso wenig wie in geschütztem ländlichem Raum), in anderen nur für die Dauer von 60 Tagen und nur in Einfamilienhäusern.

Anders als früher ist nun in Ausnahmefällen auch die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern gestattet, aber einfacher ist der gesamte Genehmigungsprozess sicher nicht geworden. Ein wesentlicher Unterschied und für einige Eigentümer sicherlich nicht unerheblicher Faktor ist, dass die Gästebetten nun gekauft werden müssen und nicht nur, wie früher, der Antrag mit einer Gebühr belegt wurde. Das Bett in Einfamilienhäusern kostet 3.500.- €, das Bett in Mehrfamilienhäusern 875.- € und das Bett in Gegenden, wo nur für 60 Tage vermietet werden darf, 291,67 €.

Weiterhin gilt in einigen der Zonen eine Beschränkung der Lizenz auf 5 Jahre, danach muss erneut eine beantragt werden und in Neubauten darf zunächst gar nicht touristisch vermietet werden, denn die Immobilien müssen mindestens 5 Jahre lang als private Immobilien genutzt worden sein. Das Antragsverfahren ist einigermaßen komplex und man ist auf die Mitarbeit der verschiedenen Gemeinden angewiesen, so dass schwer einschätzbar ist, wie lange es künftig dauern wird, bis man seine Genehmigung in den Händen hält. In jedem Fall ist man gut beraten, sich einen kompetenten Anwalt an die Seite zu holen, um die bürokratischen Hürden sicher zu umschiffen.