Spanische Banken können durchatmen – Urteil bezüglich der spanischen Stempelsteuer
Letzten 28. Februar 2018 hat der Oberste Spanische Gerichtshof entschieden, dass die spanische Stempelsteuer bei Hypothekenbestellungen in Bezug auf spanischen Hypothekenkrediten vom Kreditnehmer zu tragen sind, nicht von der Bank.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 16.03.2018 von Comunicación in der Rubrik Immobilien & Steuern