Die Behandlung von doppelten Eintragungen eines Grundstückes im spanischen Eigentumsregister
Grundlage: Die Eintragung einer Immobilie im Eigentumsregister (Grundbuch) ist in Spanien zwar nicht obligatorisch und somit auch nicht rechtsbegründend. Dennoch ist eine Eintragung auch in Spanien von übergeordneter Bedeutung für den Eigentümer, denn nur sie schützt ihn von unberechtigten Belastungen und Verfügungen über die Immobilie.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 22.03.2017 von Vanessa Guzek in der Rubrik Immobilienkauf