Spanische Wertzuwachssteuer („plusvalía municipal“) in weiten Teilen verfassungswidrig

Das spanische Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 11. Mai 2017 die Verfassungswidrigkeit der Artikel 107.1, 107.2 a) und 110.4 des spanischen Gesetzes zur Regelung der lokalen Finanzbehörden (Ley Reguladora de las Haciendas Locales), die die gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) betreffen, festgestellt. Das Gericht geht dabei davon aus, dass diese Steuer den verfassungsrechtlichen Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen verletze, soweit sie sich nicht auf eine tatsächliche Werterhöhung eines Grundstückes, „sondern allein auf die Eigentümerstellung für einen bestimmten Zeitraum“ beziehe.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 25.05.2017 von Gustavo Yanes in der Rubrik Immobilien & Steuern

eintragung_grundbuch_spanien

Die Behandlung von doppelten Eintragungen eines Grundstückes im spanischen Eigentumsregister

Grundlage: Die Eintragung einer Immobilie im Eigentumsregister (Grundbuch) ist in Spanien zwar nicht obligatorisch und somit auch nicht rechtsbegründend. Dennoch ist eine Eintragung auch in Spanien von übergeordneter Bedeutung für den Eigentümer, denn nur sie schützt ihn von unberechtigten Belastungen und Verfügungen über die Immobilie.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 22.03.2017 von Vanessa Guzek in der Rubrik Immobilienkauf

Kataster-spanien

Freiwillige Aktualisierung des spanischen Katasteramts

Unter der Prämisse, die zum Teil sehr veralteten Datenbanken des spanischen Katasteramts („Oficina de Catastro“) zu aktualisieren und damit u.a. auch über eine aktualisierte Berechnungsgrundlage für die spanische Grundsteuer („Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, kurz IBI) oder aber die lokale Wertzuwachssteuer („Impuesto sobre el Incremento de Valor de Terrenos de Naturaleza Urbana“, kurz Plusvalía Municipal) zu verfügen, setzte die spanische Regierung bereits im Dezember 2012 einen Prozess zur außerordentlichen Regelung dieser Situation in Gang. Diese Maßnahme wird gerne auch als sogenannte Katasteramnestie („Amnistía Catastral“) bezeichnet, da sie es Eigentümern spanischer Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, das spanische Katasteramt zu aktualisieren, ohne gegebenenfalls spätere Bußgelder wegen bisher nicht erfolgter Aktualisierungen zu riskieren.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 10.11.2016 von Comunicación in der Rubrik Baurecht