Spanische Wertzuwachssteuer („plusvalía municipal“) in weiten Teilen verfassungswidrig
Das spanische Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 11. Mai 2017 die Verfassungswidrigkeit der Artikel 107.1, 107.2 a) und 110.4 des spanischen Gesetzes zur Regelung der lokalen Finanzbehörden (Ley Reguladora de las Haciendas Locales), die die gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) betreffen, festgestellt. Das Gericht geht dabei davon aus, dass diese Steuer den verfassungsrechtlichen Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen verletze, soweit sie sich nicht auf eine tatsächliche Werterhöhung eines Grundstückes, „sondern allein auf die Eigentümerstellung für einen bestimmten Zeitraum“ beziehe.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 25.05.2017 von Gustavo Yanes in der Rubrik Immobilien & Steuern