Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Urteil des EuGH vom 3. September 2014

Viele CCAA haben diese Kompetenzen genutzt, so z. B. die Balearen. Auf den Kanarischen Inseln werden seit Jahresbeginn 2016 für Ehepartner und Kinder Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von bis zu 99,9 % gewährt. Dafür muss die Schenkung mittels öffentlicher Urkunde erfolgen und es darf nicht bereits in den drei Jahren zuvor eine Schenkung […]

Dieser Beitrag wurde erstellt am 25.02.2016 von Comunicación in der Rubrik Immobilien & Steuern

Die spanische Wertzuwachssteuer fällt beim Verkauf ohne Gewinn nicht an

Stets kommt bei Immobilien-Verkäufen durch steuerlich in Spanien Nichtresidente die Frage nach den Steuerpflichten des Verkäufers auf. Hierzu gehört regelmäßig auch die lokale Wertzuwachssteuer, im allgemeinen Sprachgebrauch auch „plusvalía municipal“ genannt – vollständiger Name: Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU), nicht zu verwechseln mit der Gewinnbesteuerung in Spanien. Wegen dem allgemeinen Verfall der Immobilienpreise während der Krisenjahre, häufen sich zuletzt die Beschwerden derjenigen Verkäufer, die zu einem Preis unter dem damaligen Anschaffungswert verkaufen müssen und dennoch seitens der Gemeinden zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer in Spanien aufgefordert werden. In letzter Zeit verdichtet sich hier die Rechtsprechung dahingehend, dass keine Verpflichtung zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer bei Verkäufen ohne Gewinn besteht.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 09.12.2015 von Comunicación in der Rubrik Immobilien & Steuern

Neuer Index für die Anpassung spanischer Wohnraummieten

Fast zwei Jahre nach der Mietrechtsreform von 2013 hat der spanische Gesetzgeber nun erneut durch das Gesetz 2/2015 (Gesetz zur Desindexierung der spanischen Wirtschaft) Veränderungen im Mietrecht vorgenommen. Konkret betroffen von der Reform ist die Vorschrift zur Anpassung der Wohnraummieten; Art. 18 des Gesetzes über städtische Mietverhältnisse („Ley 29/1994, de 24 de noviembre, de Arrendamientos […]

Dieser Beitrag wurde erstellt am 01.10.2015 von Comunicación in der Rubrik Wohnraummiete

Neue Möglichkeiten zum Immobilienerwerb in Katalonien

Mit dem Gesetz 19/2015 vom 29. Juli 2015 hat der katalanische Gesetzgeber zwei neue Alternativen zum Eigentumserwerb an Immobilen in das 5. Buch des katalanischen Zivilgesetzbuchs eingeführt. Durch das neue Gesetz werden mit den Rechtsfiguren des zeitlich beschränkten Eigentums („propiedad temporal“) sowie des geteiltes Eigentums („propiedad compartida“) zwei bisher in Spanien nicht geregelte Möglichkeiten zum Eigentumserwerb erstmals gesetzlich normiert.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 15.09.2015 von Comunicación in der Rubrik Immobilienkauf