Neue Möglichkeiten zum Immobilienerwerb in Katalonien
Mit dem Gesetz 19/2015 vom 29. Juli 2015 hat der katalanische Gesetzgeber zwei neue Alternativen zum Eigentumserwerb an Immobilen in das 5. Buch des katalanischen Zivilgesetzbuchs eingeführt. Durch das neue Gesetz werden mit den Rechtsfiguren des zeitlich beschränkten Eigentums („propiedad temporal“) sowie des geteiltes Eigentums („propiedad compartida“) zwei bisher in Spanien nicht geregelte Möglichkeiten zum Eigentumserwerb erstmals gesetzlich normiert.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 15.09.2015 von Comunicación in der Rubrik Immobilienkauf