Verpflichtung zur technischen Überprüfung von Gebäuden („Inspección Técnica de los Edificios“- ITE) – eine Bestandsaufnahme
Eine technische Überprüfung von Gebäuden ist in Spanien bereits seit längerem gesetzliche Pflicht. Zwar variieren die existierenden Regelungen je nach autonomer Gebietskörperschaft („Comunidad Autónoma“) und Gemeinde zum Teil erheblich. Gemeinsam ist diesen aber, dass eine technische Überprüfung der Gebäude je nach Alter innerhalb bestimmter Fristen regelmäßig durchgeführt werden muss, wofür in erster Linie die Eigentümer die Verantwortung tragen. Aus Käufer- und Investorensicht ist dieser Aspekt insoweit von Interesse, als dass unterlassene Überprüfungen sowie noch nicht umgesetzte Reparaturpflichten einen nicht unerheblichen preisbildenden Faktor darstellen können.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 19.12.2014 von Comunicación in der Rubrik Baurecht