Schärfere Haftung für spanische Notare im Rahmen von Grundstücksverkehrgeschäften
Der spanische Tribunal Supremo (oberstes spanisches Zivilgericht) hat in seiner Entscheidung vom 18. März 2014 einen Notar aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Abfrage von bestehenden Lasten im Rahmen eines spanischen Grundstücksverkehrsgeschäfts zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 10.10.2014 von Stefan Meyer in der Rubrik Immobilienkauf