Die spanische Steuernummer für Ausländer
Am 15. Oktober 2013 unterzeichnete die spanische staatliche Finanzverwaltung und das spanische Außenministerium eine Vereinbarung, um die Zuteilung von spanischen Steuernummern zu beschleunigen. Die entsprechende Vereinbarung wurde am 9. November 2013 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Demnach können Nicht-Residente in Spanien, natürliche und juristische Personen, den Antrag auf Erteilung einer spanischen Steuernummer in den spanischen konsularischen Vertretungen stellen und erhalten auf Grund eines elektronischen Verfahrens unmittelbar von dem Konsularbeamten die spanische Steuernummer.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 02.12.2013 von Daniel Cano in der Rubrik Immobiliensteuerrecht