Neue Regelungen zum Energieausweis für Immobilien in Spanien
Am 3. Juni 2021 trat das neue Königliche Dekret Nummer 390/2021 vom 1. Juni 2021 in Kraft, mit dem der Energieausweis für Gebäude oder Teile von Gebäuden neu geregelt wird. Der Gesetzgeber hat die europäische Richtline 2018/844 des europäischen Parlamentes und Rates vom 30. Mai 2018 zum Anlass genommen, die Vorgängervorschrift aus dem Jahre 2013 zu novellieren und außer Kraft zu setzen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 20.07.2021 von Daniel Cano in der Rubrik Mietrecht