Der Energieausweis für ihre Immobilie
Ab Juni 2013 tritt das Königliche Dekret 253/2013 in Kraft, mit welchem Hauseigentümer in Spanien verpflichtet werden, für Ihre Immobilie einen sogenannten Energieausweis im Falle eines Verkaufes oder der Vermietung der Immobilie vorzulegen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 10.04.2013 von Daniel Cano in der Rubrik Umweltrecht