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Die spanische Grundsteuer – Wer zahlt?

In Spanien fällt direkt zum Jahresbeginn die Grundsteuer („Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, kurz IBI) an. Laut königlichem Gesetzesdekret zur Regelung der Lokalen Finanzämter („Real Decreto Legislativo 2/2004, de 5 de marzo, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales“, kurz LHL) erstreckt sich der Veranlagungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Steuerpflichtig ist diejenige Person, die am 1. Januar eines Jahres Eigentümerin der Immobilie war.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 14.04.2020 von Gustavo Yanes in der Rubrik Immobilien & Steuern

Grundlagen der Grundsteuer und Kataster in Spanien

Spanien: Kataster und Grundbuch – Häufig kam es in der Vergangenheit zu Widersprüchen bezüglich der Eintragungen im spanischen Kataster und im spanischen Eigentumsregister. Dies ist meist eine Folge davon, dass in Spanien nur Eintragungen von Immobilien in das Kataster zwingender Charakter zukommt, denn der Staat will den Gemeinden die Erhebung der Grundsteuer („impuesto bienes inmuebles, kurz: I.B.I.) sichern.

 

Dieser Beitrag wurde erstellt am 13.04.2020 von Stefan Meyer in der Rubrik Immobilien & Steuern