Überblick Immobilienkauf Spanien III · Erwerbsnebenkosten und Steuern

In der Regel wird bereits im Arras-Vertrag vereinbart, dass die durch die Erteilung der öffentlichen Kaufvertragsurkunde und deren Eintragung im Eigentumsregister entstehenden Kosten, komplett von dem Käufer getragen werden, allerdings kann auch hier vereinbart werden, dass bspw. nur im Hinblick auf die Notarkosten, ein Split erfolgt bzw. eine Verteilung „laut Gesetz“.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 07.02.2020 von Stefan Meyer in der Rubrik Immobilienkauf

Überblick Immobilienkauf Spanien I · Der Arras Vertrag

Sobald der Verkäufer das Angebot eines Kaufinteressenten akzeptiert, wird bisweilen eine geringe Reservierungsgebühr gefordert, die sich in der Praxis bis auf ca. 5.000 Euro belaufen kann, damit der Verkäufer die ins Auge gefasste Liegenschaft eine Zeit lang vom Markt nimmt. Gleichzeitig wird eine schriftliche Reservierung, deren Wirksamkeit auf wenige Tage befristet ist, unterschrieben. Diese Reservierungsgebühr wird in der Regel nur bei Immobiliengeschäften (Verkauf oder Kauf einer Immobilie) verlangt, die über einen Makler laufen.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 22.01.2020 von Steven Rudmann in der Rubrik Immobilienkauf