
Die Grundschuld in Spanien
Eine Grundschuld in der Form, wie sie etwa das deutsche Recht kennt, ist der spanischen Rechtsordnung nicht bekannt. Diese kennt nur die Hypothek als akzessorisches Grundpfandrecht.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 14.04.2020 von Stefan Meyer in der Rubrik Immobilienfinanzierung