Überblick Immobilienkauf Spanien III · Erwerbsnebenkosten und Steuern
In der Regel wird bereits im Arras-Vertrag vereinbart, dass die durch die Erteilung der öffentlichen Kaufvertragsurkunde und deren Eintragung im Eigentumsregister entstehenden Kosten, komplett von dem Käufer getragen werden, allerdings kann auch hier vereinbart werden, dass bspw. nur im Hinblick auf die Notarkosten, ein Split erfolgt bzw. eine Verteilung „laut Gesetz“.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 07.02.2020 von Stefan Meyer in der Rubrik Immobilienkauf