Unsere Kanzlei verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des nationalen und grenzüberschreitenden Erbrechts sowie der Vermögensnachfolge mit Auslandsbezug.
Unser Arbeitsfeld umfasst die Nachlassplanung und -gestaltung, die Vermögensstrukturierung und -verwaltung sowie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbschaftsabwicklung unter besonderer Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte. Soweit es der konkrete Fall erfordert, wird die Klärung ehegüterrechtliche Vorfragen eingeschlossen.
Die zu Lebzeiten geplante Vermögensnachfolge verringert im Erbfall das Risiko von Streit in der Familie, verhindert Rechtsunsicherheiten und vermeidet unerwünschte oder unbekannte Steuerfolgen. Auch für den Fortbestand eines Unternehmens kann die rechtzeitige Nachfolgeplanung lebenswichtig sein.
Zur Umsetzung der Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung begleiten wir unsere Mandanten bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen, wie Testamenten, Vermächtnissen, Erbverträgen und Familienprotokollen sowie lebzeitiger Vermögensverfügungen, wie z.B. Schenkungen. Wir beraten auf der Grundlage des gemeinspanischen Erbrechts und der im Einzelfall zur Anwendung kommenden regionalen Foralrechte. Dies schließt auch allgemeine Hinweise in Bezug auf uns bekannte ausländische Erbrechte ein, die für eine Rechtswahl in Betracht kommen können.
Oft stehen bei der Nachfolgeplanung steuerrechtliche Aspekte im Vordergrund, die bei der Wahl einer steuergünstigen Gestaltungsalternativen berücksichtigt werden sollten. Hierzu bedarf es der entsprechenden Erfahrung und Kenntnisse, die unsere spezialisierte Steuerrechtsabteilung im Bereich des kommunalen, regionalen, staatlichen und internationalen Steuerrechts gewährleistet.
Die Globalisierung spiegelt sich auch im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge wider. So ergeben sich immer öfters internationale Aspekte, da entweder der Erblasser und die Erben in verschiedenen Staaten leben und/oder Vermögenswerte auf verschiedene Länder verstreut sind. Einen wesentlichen Bestandteil unserer anwaltlichen Beratungspraxis in grenzüberschreitenden Erbfällen bildet insoweit die europäische Erbrechtsverordnung, die geltendes spanisches Recht darstellt und das im Erbfall anzuwendende Erbrecht regelt.
Die europäische Erbrechtverordnung findet in nahezu jedem uns übertragenen Erbrechts- und Vermögensnachfolgemandat praktische Anwendung. Unsere Anwälte verfügen deshalb über profunde Kenntnisse und große Erfahrung im internationalen Erbrecht, ohne die eine Beratung und Begleitung bei grenzüberschreitenden Konstellationen nicht möglich ist. Dies schließt auch den ständigen Kontakt und Austausch mit ausländischen Erbrechtsspezialisten und die Teilnahme an internationalen und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen ein.
Von zentraler Bedeutung für die Beratung im Bereich grenzüberschreitender Erbschaften und der Vermögensnachfolge mit Auslandsbezug ist die Bestimmung des ständigen Aufenthaltsortes des Erblassers und seine ggfs. hiervon abweichende Steueransässigkeit. Die rechtssichere Klärung des ständigen Aufenthaltsortes und der Steueransässigkeit stellen wichtige Weichen in Bezug auf das im Erbfall anwendbare Erbrecht sowie die für die Nachlassplanung und Vermögensstrukturierung zu berücksichtigenden zu Lebzeiten bereits entstandenen steuerlichen Verpflichtungen, die einer Regelung bedürfen. Auch im Bereich der Erfüllung steuerrechtlicher Nacherklärungen verfügt unsere Steuerechtabteilung über die entsprechende Beratungs- und Praxiserfahrung.
Schliesslich stellt die Nachlassabwicklung eine weitere wichtige Säule unserer anwaltlichen Praxis in Erbsachen dar. Wir sorgen für die Abwicklung nationaler und internationaler Erbschaften. Konkret umfasst dies unter anderem die Beantragung einer spanischen Ausländeridentifikationsnummer (N.I.E.) und deren steuerliche Anmeldung, die Besorgung der erforderlichen amtlichen Bescheinigungen und Auszüge sowie Bank- und Versicherungsbestätigungen; die Einholung von Rechtsgutachten oder Rechtsgültigkeitsbescheinigungen über das u.U. zur Anwendung kommende ausländische Recht; die Vorbereitung und ggfs. rechtsgeschäftliche Vertretung bei der Unterzeichnung von öffentlichen Urkunden (notarielle Echtheitsbestätigung handschriftlicher Testamente, notarielle Erbscheine, notarielle Erbschaftsannahmeerklärungen mit Vermögensinventar und Zuweisung der Vermögenswerte).
Sollte eine einvernehmliche Verteilung des Nachlasses nicht möglich sein, setzt unsere Prozessabteilung die erbrechtlichen Ansprüche auf dem Gerichtsweg durch.
Ebenfalls eingeschlossen in unsere Nachlassabwicklungstätigkeit sind die abzugebenden Steuererklärungen; insbesondere die Erklärung der staatlichen oder regionalen Erbschaftssteuer sowie der kommunalen Wertzuwachssteuer. Für die Berechnung und Erklärung der Steuerbeträge unter Berücksichtigung ggfs. anwendbarer Steuervergünstigungen oder Freibeträge tragen die Spezialisten unserer Steuerabteilung Sorge.
In den Fällen, in denen eine Erbschaft Immobilienvermögen einschließt und sich an die Eintragung der Erben oder Vermächtnisnehmer im spanischen Grundbuch der Verkauf der Immobilie anschließt, ziehen wir von Beginn an unsere Spezialisten der Immobilienrechtsabteilung hinzu, so dass die bestmögliche Koordination zwischen der erbrechtlichen Abwicklung und der nachfolgenden Durchführung des Verkaufes gewährleistet ist.
Unser Mandantenkreis besteht neben Privatpersonen, Familienunternehmen, Nachlassverwaltern auch aus kleinen und mittelständischen Unternehmen insbesondere aus dem deutschsprachigen Sprachraum (DACH).