Die Globalisierung der Wirtschaft und die Internationalisierung von Investitionen führt zur Einbeziehung unterschiedlicher, äußerst komplexer Steuergesetze. Dies fordert eine professionelle Beratung, die es unseren Mandanten erlaubt, optimale Entscheidungen zu treffen und dabei sowohl die Kosten als auch die Steuerrisiken zu minimieren.
Unsere Kenntnisse und Erfahrung bei der täglichen Anwendung sowohl spanischer Steuergesetze als auch der geltenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und/oder Deutschland und anderen Ländern erlauben uns, unsere Mandanten, sicher durch diesen „Steuerdschungel“ zu führen.
Wir beraten bei Immobilieninvestitionen, Vermögenskäufen und -verkäufen, bei Unternehmensübernahmen, sowie bei der Optimierung der laufenden und zukünftigen Besteuerung, sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch der – ansässigen wie nichtansässigen - Gesellschafter.
Zu unseren Mandaten gehören neben internationalen Konzernen insbesondere mittelständische und familiengeführte Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Privatpersonen.
Der renommierte unabhängige Anwaltsführer „The Legal 500: Europe, Middle East & Africa“ hat in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Monereo Meyer Abogados für Steuerrechtsthemen empfohlen.
Darüber hinaus sind wir in die Ausgaben des Tax Directors Handbook 2014 und 2015 aufgenommen, das von Legal 500 herausgegeben wird.
Veröffentlichungen
Gustavo Yanes, leitender Partner der Steuerrechtsabteilung, und Víctor Manzanares sind die Autoren des Spanienkapitels in der neusten Ausgabe des International Comparative Legal Guide – Corporate Tax 2024. Er erläutert darin die wichtigsten Aspekte der spanischen Körperschaftsteuer und ihrer Gesetzgebung. Lesen Sie das Kapitel hier: Corporate Tax Laws and Regulations Report 2024 Spain (iclg.com)