Wirtschaftsstrafrecht in Spanien
In Spanien ist das Wirtschaftsstrafrecht ein Teilgebiet des Strafrechts. Es umfasst alle Straftatbestände, die einen Bezug zum Wirtschaftsleben aufweisen, insbesondere die folgenden:
- Vermögensstraftaten sowie Straftaten gegen die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung
- Steuerstraftaten und Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht
- Gesellschaftsrechtlich Straftaten, Betrug, Geldwäsche, Unterschlagung (apropiación indebida), Untreue (administración desleal) sowie Insolvenzstraftaten
- Straftaten im Zusammenhang mit Informationstechnologien
- Straftaten gegen Verbraucher
- Straftaten gegen gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte
- Straftaten gegen das Raumordnungs-, Bau- oder Umweltrecht
- Straftaten gegen die Sicherheit am Arbeitsplatz;
- Verletzung der Rechte von Arbeitnehmern und
- Verleumdung und Beleidigung.
Mit einer interdisziplinären Ausrichtung und der Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team decken unsere Strafrechtsexperten ein breites Beratungsspektrum ab:
Strafrechtliche Beratung: Es ist alles andere als unüblich, dass sich bei der Berührung mit Wirtschaftsstraftaten Fragen ergeben. Dies gilt gleichsam für Geschädigte wie für Betroffene, gegen die im Fall des Verdachts, eine Wirtschaftsstraftat begangen zu haben, ermittelt wird. Zu allen Fragen, die sich im Rahmen eines Verfahrens ergeben, möglichen Handlungsoptionen und Folgen beraten unsere Fachanwälte für das spanische Strafrecht schnell und ausführlich aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und umfassenden Fachkenntnisse.
Wird ein Unternehmen Opfer einer strafbaren Handlung eines Dritten oder wird ein Mitarbeiter einer Straftat verdächtigt, ist die Einholung aller Informationen zu den Ereignissen unabdingbar. Unsere Fachanwälte organisieren alle Beweismittel und koordinieren private Ermittlungen, die die Ermittlungen der spanischen Polizei- und Justizbehörden ergänzen.
Gerichtliche Anklage und Verteidigung: Sowohl bei allen Anklage- als auch Verteidigungshandlungen begleiten unsere Strafrechtsanwälte Unternehmen, ihre Geschäftsführer, Vertreter und Mitarbeiter. Sie setzen Mandanteninteressen in allen Phasen des Gerichtsverfahrens – Vorermittlungen, mündliches Verfahren, Berufung, Kassation bzw. Revision, etc. – und in allen Instanzen – Ermittlungsgericht (Juzgado de Instrucción), Strafgerichtshof (Juzgado de lo Penal), Provinzgericht (Audiencia Provincial), Oberster Gerichtshof der jeweiligen Autonomen Region (Audiencia Provincial) bis zum Obersten Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) und dem spanischen Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) – professionell und effizient durch.
Cybersicherheit
Die Coronapandemie hat auch in Spanien ideale Bedingungen geschaffen (Lockdown, Homeoffice, etc.), damit Cyberkriminelle ihre strafbaren Handlungen verstärken können. Daher überrascht es nicht, dass die Cyberkriminalität zugenommen hat.
Cyberangriffe gefährden nicht nur die Vermögenswerte eines Unternehmens, wie seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten, sondern sie schädigen auch den Ruf des Unternehmens und seiner gewerblichen Schutzrechte, z.B. der im Wirtschaftsverkehr genutzten Marken.
Als Fachanwälte für Strafrecht und Cybersicherheit unterstützen wir unsere Mandanten bei der Prävention derartiger Angriffe und Betroffene im Kampf gegen die Täter.
Prävention
Sicherheitsanalysen: Die beste Grundlage für die Prävention von Cyberangriffen ist eine umfassende Kenntnis des Unternehmens. Daher nehmen wir als Fachanwälte für Strafrecht und Cybersicherheit eine Analyse der Sicherheitslage des Unternehmens vor. Wir bewerten dabei potenzielle Risiken, Sicherheitslücken bzw. Schwachstellen, welche Art von Informationen im Unternehmen genutzt werden, etc. Mit dem dabei entstehenden Bild des Unternehmens können wir eine Einschätzung vornehmen, ob der Schutz ausreichend und angemessen ist, oder nicht. Dank einer engen Zusammenarbeit mit IT-Experten können wir unseren Mandanten zusätzlich die als „Ethisches Hacking“ bezeichneten Dienstleistungen anbieten. Beim Ethischen Hacking wird versucht, in die Server des Unternehmens einzudringen, um so den Schutz des Unternehmens zu testen. Auf dieser Grundlage geben wir die neusten Empfehlungen zur Informationssicherheit.
Schulungen und Richtlinien zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen: Nach unserer Erfahrung ist menschliches Versagen die Ursache der meisten Cyberangriffe. Daher bieten wir unseren Mandanten an, Mitarbeiterschulungen und -vorträge zu organisieren und Best Practices in Form einer Richtlinie zusammenzufassen. Mit dieser Aufklärung können Mitarbeiter für die Problematik der Cyberangriffe sensibilisiert werden, sodass sie mit leicht umsetzbaren Sicherheitsmaßnahmen und einer Unternehmensstrategie zum Umgang mit potentiellen Sicherheitsbedrohungen zum effektiven Schutz des Unternehmens beitragen können.
Prüfung und Gestaltung von Klauseln in Verträgen mit Angestellten, Führungspersonen und Lieferanten: Mit solchen Regelungen werden Informationen, die vertraulich sind oder personenbezogene Daten enthalten, angemessen geschützt. Zudem ermöglichen sie die Geltendmachung von Haftungsansprüchen, sollten aufgrund des Verschuldens des Vertragspartners Informationen das Unternehmen verlassen.
Umgang mit Sicherheitsvorfällen:
Wenn sich trotz aller Bemühungen des Unternehmens und allen ergriffenen Präventionsmaßnahmen ein Cyberangriff ereignet, der einen Schaden verursacht, stehen Ihnen unsere Experten für Strafrecht und Cybersicherheit zur Seite.
In diesem Sinne bieten wir Mandanten, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind an, sie von Anfang bei allen Schritten zu beraten und zu verteidigen: Von der internen Untersuchung des Vorfalls und der Unterstützung bei der Zusammenstellung und Verwahrungen von Beweismitteln bis zu den letzten strafrechtlichen Handlungen gegen die Täter vor den Gerichten sowie den Schritten gegen die Täter gegenüber der Staatsanwaltschaft und den spanischen Polizei- und Justizbehörden.
Unsere Experten für Datenschutz unterstützen zudem gerne im Fall der Kompromittierung personenbezogener Daten bei Erstellung und Einreichung von Anzeigen bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos, AEPD).
Zuletzt begleiten wir unsere Mandanten auch mit Blick auf die Öffentlichkeit durch die Krise, wenn Cyberangriffe medial verarbeitet werden, und beraten sie zum Umgang mit der Presse und der Beantwortung von Anfragen und Beschwerden von Kunden und Lieferanten.
Unsere Anwälte begleiten Sie gerne bei allen rechtlichen Herausforderungen. Kontaktieren Sie uns einfach, entweder telefonisch unter +34 91 319 96 86 oder per E-Mail an [email protected].