Der Gestaltung eines Vertrags und der Strukturierung des Vertriebs kommt in einer globalisierten, äußerst heterogenen Welt eine erhebliche Bedeutung zu. Seine Ausgestaltung bestimmt sowohl die gesamte weitere Geschäftsbeziehung als auch den Ausgang etwaiger streitiger Auseinandersetzungen.
Gleich, ob ein Vertrag nationale oder internationale Geschäftsbeziehungen regelt, obliegt es uns, die Geschäftsaktivitäten unserer Mandanten zu verstehen und praktische und effiziente Lösungen zu bieten. Das bietet ihnen Sicherheit, insbesondere wenn ausländische Rechtssysteme auf das Vertragsverhältnis Einfluss nehmen. Unsere Kenntnisse der Besonderheiten des spanischen und des deutschen sowie des ausländischen Vertriebsrechts versetzen uns in die Lage, unsere Mandanten bei der Strukturierung ihrer nationalen und internationalen Vertriebsnetze sowie bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen unterstützen zu können.
Insbesondere verfügt unsere Prozessabteilung über eine langjährige Erfahrung in grenzüberschreitenden Rechtsstreiten im Vertriebsrecht sowohl zur Interessenwahrnehmung auf Seiten des Handelsvertreters oder Vertragshändlers als auch unternehmensseitig.
Handelsvertreterrecht in Spanien
Eine der Möglichkeiten des Vertriebs von Produkten in Spanien ist die Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter (agente comercial). Spanische Handelsvertreter arbeiten wie ihre deutschen Äquivalente selbstständig auf fremde Rechnung, d.h. sie vermitteln den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen im Namen des Unternehmens und erhalten dafür in der Regel eine Provision. Grundsätzlich können Verträge mit ihnen zwar mündlich geschlossen werden, jedoch empfiehlt sich die Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten, um bei Streitfragen, z.B. hinsichtlich Kündigung und/oder Ausgleichsansprüchen, eine entsprechende Grundlage zu haben. Diese Handelsvertreterverträge umfassen üblicherweise das Vertragsgebiet, Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien, Kündigungsgründe, nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Gerichtsstandsvereinbarungen.
Sowohl für Handelsvertreterverträge als auch für Vertragshändlerverträge gilt: Zwar können die Parteien grundsätzlich das anwendbare Recht und den Gerichtsstand frei wählen, jedoch kann nach spanischem Recht kein Recht eines Drittstaates gewählt werden, der keinerlei Beziehung zum Vertragsverhältnis aufweist. Hinzukommt, dass viele der spanischen Handelsvertreterregelungen im Handelsvertretervertragsgesetz (Ley de Contratos de Agencia, LCA) zwingend geregelt sind, sodass i.d.R. nur zugunsten des Handelsvertreters von ihnen abgewichen werden kann.
Da sowohl das spanische als auch das deutsche Handelsvertreterrecht auf einer europäischen Richtlinie beruhen (Richtlinie 86/653/EWG zu selbstständigen Handelsvertretern), ähnelt sich die Rechtslage sehr, wenngleich in Spanien das Vertragsverhältnis wie oben erwähnt spezialgesetzlich im LCA geregelt ist. Nicht zuletzt, da sich hier Fragen zur Wahl des anwendbaren Rechtes und des Gerichtsstandes und der daraus folgenden Aspekte zur Durchsetzung von Ansprüchen ergeben können, unterstützen wir unsere Mandanten gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen:
- Verhandlung und Erstellung von Handelsvertreterverträgen;
- Klärung aller Fragen zur Vertrags- und Vergütungsgestaltung (Festgehalt/erfolgsabhängige Provision) ggf. unter Einbeziehung des spanischen Arbeitsrechts vor dem Hintergrund der Regelung zum spanischen Handelsreisenden (representante de comercio);
- Beratung bei allen Fragen zur Begründung einer Betriebsstätte durch den Handelsvertretervertrag nach spanischem Steuerrecht;
- Gerichtliche Durchsetzung grenzüberschreitender Handelsvertreterverträge;
- Begleitung und Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Insolvenz – seitens des Prinzipals oder des Handelsvertreters;
- Beratung zu Verträgen und deren Durchsetzung mit einem Schwerpunkt auf in der außergerichtlichen und gerichtlichen Praxis relevanten vertraglichen Regelungen über Gebietsschutz, Exklusivität, Wettbewerbsverbote, Vertragsbeendigung und -kündigung;
- Beratung und Bewertung von Vor- und Nachteilen von Gerichtsstands- oder Schiedsgerichtsklauseln und Wahl des anwendbaren Rechts;
Vertragshändlerrecht in Spanien
Eine andere Möglichkeit ist die Vertriebsorganisation mittels der Zusammenarbeit mit einem Vertragshändler in Spanien. In Deutschland wie in Spanien handeln Vertragshändler, anders als Handelsvertreter, auf eigene Rechnung und im eigenen Namen, sie erwerben dabei Produkte des Herstellers und vertreiben diese weiter, ggf. zusammen mit zusätzlichen Serviceleistungen gegenüber den Kunden. In keinem der beiden Länder gibt es jedoch ein spezifisches Gesetz, welches das Recht des Vertragshändlers regelt. Obgleich Verträge mit Vertragshändlern (distribuidores) grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden können, empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Beweisführung bei Streitfragen auch hier das schriftliche Festhalten der wesentlichen Vertragsbedingungen, z.B. des Vertragsgebietes, der Pflichten des Vertragshändlers sowie des Unternehmens, der Nutzung von Marken, von Kündigung und Beendigung des Vertrages sowie Ausgleichs- und Rückgabeansprüchen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, etc. Aufgrund des fehlenden eigenen „Vertragshändlergesetzes“ werden in Spanien in der Praxis oft die Regelungen des Handelsvertreters herangezogen, die allerdings in einigen wesentlichen Punkten nicht zur analogen Anwendung kommen, z.B. Anspruchsverjährung, Insolvenz. Auch kann in Spanien der Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers vertraglich abbedungen werden.
Mandanten, die sich mit der Strukturierung des Vertriebs ihrer Produkte in Spanien beschäftigen, begleiten wir gerne bei ihren Projekten und beraten u.a. zu folgenden Aspekten:
- Verhandlung und Erstellung von Vertragshändlerverträgen;
- Gerichtliche Durchsetzung grenzüberschreitender Vertragshändlerverträge;
- Beratung, Begleitung und Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Insolvenz einer der Vertragsparteien;
- Beratung zu Verträgen und deren Durchsetzung mit einem Schwerpunkt auf in der außergerichtlichen und gerichtlichen Praxis relevanten vertraglichen Regelungen über Gebietsschutz, Exklusivität, Wettbewerbsverbote, Vertragsbeendigung und -kündigung;
- Beratung und Bewertung von Vor- und Nachteilen von Gerichtsstands- oder Schiedsgerichtsklauseln und Wahl des anwendbaren Rechts;
Sie haben Beratungsbedarf in Spanien oder möchten Sie die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen in Spanien in die Hände eines deutschsprachigen Anwalts legen? Wir unterstützen Sie gerne, sprechen Sie uns an! Entweder telefonisch unter +34 91 319 96 86 oder per E-Mail an [email protected].