Um den Absatz von Arzneimitteln in Polen zu entfalten, ist der Erhalt der entsprechenden Genehmigung erforderlich, deren Erteilung ca. ein Jahr in Anspruch nimmt und für 5 Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung, erteilt wird. Trotzdem können die Arzneimittelhersteller auch von dem Prozess der gegenseitigen Anerkennung und dem europarechtlichen Verfahren profitieren.
Um den Verkauf im Großhandel zu entwickeln ist es notwendig, die auf dem Arzneimittelrecht beruhenden Verpflichtungen zu beachten, die Regeln über die gute Vertriebspraxis zu befolgen, sowie über die geeigneten Einrichtungen zu verfügen.
Im Einzelhandel können die Arzneimittel in Apotheken und “Apothekenpunkten”, für den Fall der komerzialisierten Arzneimittel ohne Rezeptpflicht auch in anderen Einrichtungen, vertrieben werden. Um eine Apotheke zu führen ist die Erteilung einer Lizenz erforderlich.