Das spanische Gewerbemietrecht lässt den Vertragsparteien grossen Verhandlungsspielraum. Lediglich wenige Vorschriften des Gesetzes über städtische Mietverhältnisse (Ley 29/1994) sind auf die Gewerbemiete zwingend anwendbar. Frei verhandelbar ist jedenfalls die Aktualisierung des Mietzinses unter Berücksichtigung von Faktoren, die den Wertzuwachs oder auch die Wertminderung des Mietobjektes widerspiegeln.
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