Gleichwohl die Erhebung der Mehrwertsteuer bei spanischen Immobilientransaktionen den europäischen Regeln folgt, können Investoren und ihre finanzierenden Banken besondere Gestaltungsspielräume nutzen. So ziegen die Autoren auf, dass es durchaus günstiger sein kann, auf eine Befreiung von der Mehrwertsteuer zu verzichten, um damit eine Grunderwerbssteuer zu vermeiden. Denn letztere wird im Gegensatz zur gezahlten Mehrwertsteuer von den Finanzbehörden nicht zurückerstattet. Allerdings besteht mitunter Rechtsunsicherheit, wann die notwendigen Bedingungen vorliegen.
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