Die Mehrwertsteuer bei Immobilientransaktionen in Spanien

20.03.2009 - Immobilien & Finanzierung, Heft 5/6 März 2009

Gustavo Yanes Hernández Abogado / Steuerberater +34 91 319 96 86

Gleichwohl die Erhebung der Mehrwertsteuer bei spanischen Immobilientransaktionen den europäischen Regeln folgt, können Investoren und ihre finanzierenden Banken besondere Gestaltungsspielräume nutzen. So ziegen die Autoren auf, dass es durchaus günstiger sein kann, auf eine Befreiung von der Mehrwertsteuer zu verzichten, um damit eine Grunderwerbssteuer zu vermeiden. Denn letztere wird im Gegensatz zur gezahlten Mehrwertsteuer von den Finanzbehörden nicht zurückerstattet. Allerdings besteht mitunter Rechtsunsicherheit, wann die notwendigen Bedingungen vorliegen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Stefan Meyer [email protected] oder Gustavo Yanes [email protected].