Gesetz zur Vermeidung des Steuerbetruges tritt in Kraft

14.01.2013 - Economía Hispano-Alemana

Am 30. November 2012 endete in Spanien die Frist für freiwillige Erklärungen aufgrund des spanischen Steueramnestiegesetzes. Am 30. Oktober 2012 hat das spanische Parlament, unter anderem auch als zusätzlichen Anreiz die vorgenannte Steueramnestie in Spanien wahrzunehmen, ein neues Gesetz zur Vermeidung des Steuerbetruges veröffentlicht, das bereits am darauffolgenden Tag, dem 31. Oktober 2012, in Kraft getreten ist.

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