Die Erbschaftssteuern wurden in einzelnen autonomen Regionen in Spanien – ähnlich der Schweiz – für nachstehende Familienangehörige abgeschafft. Diese Aussage beschränkt sich jedoch auf Personen, die in Spanien ihren steuerlichen Wohnsitz haben. Für Personen ohne Wohnsitz in Spanien bleibt die Erbschaftssteuer nach wie vor geschuldet.
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