Am 29. Oktober 2009 hat das spanische Parlament die endgültige Fassung des Reformgesetzes zum spanischen Miet- und Mietprozessrecht verabschiedet, welches am 24. November im spanischen Staatsanzeiger (B.O.E.) veröffentlicht wurde und einen Monat später, d.h. am 24. Dezember 2009, in Kraft trat.
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