Auch für Ausländer von Bedeutung: das Urteil des EU-Gerichtshofs und seine Folgen
Die Besitzer spanischer Ferienhäuser, sofern diese in Spanien mit variablem Zinssatz finanziert wurden, können im derzeitigen Niedrigzinsumfeld erhebliche Rückforderungsansprüche gegenüber spanischen Banken geltend machen.
Die Ausgangslage Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 21. Dezember 2016 der Rechtsprechung des Obersten Spanischen Gerichtshofs (Tribunal Supremo) vom Mai 2013 widersprochen.
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Mehr Information: Stefan Meyer