Das aktuelle spanische Erbrecht

24.01.2013 - Mónica Regaño - Erbrecht Journal

Die Komplexität des spanischen Erbrechts ergibt sich vornehmlich aus den Unterschieden der individuellen Regelungen der autonomen Regionen. Es existiert nämlich kein einheitliches spanisches Erbrecht, sondern es gelten verschiedene, regionale Rechtsordnungen (derechos forales), namentlich jene des Baskenlands, Kataloniens, Galiziens, Aragoniens, Navarras und der Balearen, auf diesem Gebiet. Nur sofern kein regionales Erbrecht Anwendung findet, gelten die Regelungen des spanischen Zivilgesetzbuches.

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