Durch Verabschiedung des Gesetzes 42/2015 vom 5. Oktober 2015 wurde das spanische Zivilverfahrensgesetz (im Folgenden LEC) grundsätzlich geändert.
Ziel der Reform ist unter anderem die gerichtliche Verfahrensbeschleunigung durch Einführung eines elektronischen Rechtsverkehrs. Ab Januar 2016 sind alle Rechtsberufler sowie Justizbehörden verpflichtet, elektronische Postfächer einzurichten und den elektronischen Rechtsverkehr für die Einreichung und Übermittlung sämtlicher Prozesserklärungen und sonstigen Dokumenten in gerichtlichen Verfahren zu verwenden. Im Fall der Nichtverwendung der elektronischen Kommunikationstechnologien, kann dies innerhalb einer Frist von fünf Tagen nachgeholt werden, ansonsten gelten die Schriftsätze und Dokumente als nicht eingereicht.
Más información: Vanessa Guzek