Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die spanische Erbschaftsteuer gegen EU-Recht verstößt, weil Ausländer, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, eine höhere Erbschaftsteuer zahlen müssen als Einheimische (C-127/12). Grund dafür, so Steuerberater Gustavo Yanes aus Madrid, seien regionale Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer (…)
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