Gleichbehandlung bei Steuern jetzt auch für schweizer Residenten. Was ein unlängst ergangenes Urteil für Schweizer Erben und Beschenkte mit Mallorca-Bezug bedeutet. Ein Artikel von Carlos Anglada, Partner und Abogado (Palma de Mallorca).
„Die Verwaltungskammer des Tribunal Supremo (oberster spanischer Gerichtshof) hat am 19. Februar 2018 ein bahnbrechendes Urteil im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschriften über Schenkung- und Erbschaftsteuer für Residenten außerhalb der EU oder des EWR erlassen.
Das spanische Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz ist auf sämtliche sich in Spanien ergebende Sachverhalte anwendbar. Das Gesetz ermöglicht jedoch, dass die einzelnen Gebietskörperschaften (Comunidades Autónomas) Abzüge, Freibeträge, Vergünstigungen oder unterschiedliche Steuersätze für die Sachverhalte festlegen, die auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet ereignen. Da praktisch alle Gebietskörperschaften diese Möglichkeit genutzt haben, finden wir in Spanien 18 verschiedene Vorschriften zu der Materie vor, mit den entsprechenden großen Unterschieden zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, einige von denen mit sehr günstigen Steuersätzen. Auf den Balearen zum Beispiel beläuft sich der derzeitige Steuersatz bei Erbschaften auf nur 1 % für die ersten 700.000 € Steuerbemessungsgrundlage im Falle der Übertragungen auf den Ehegatten, Vor- und Nachkömmlinge, im Gegensatz zum maximalen Steuersatz von 34 % der spanischen Gesetzgebung (…).“
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Mehr Information: Carlos Anglada