Neue Möglichkeiten zur Nachlassgestalltung
Am 17. August diesen Jahres war es (endlich) so weit: die sogenannte EU-Erbrechtsverordnung (offiziell: Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses), die bereits vor mehr als drei Jahren am 16. August 2012 in Kraft getreten war, findet nunmehr auch auf Erbfälle mit Auslandsbezug Anwendung. Was verbirgt sich hinter dem „monströsen“ Titel der Verordnung? Und welche praktischen Auswirkungen hat dies für die vielen Familien insbesondere auf Mallorca, die einen Auslandsbezug haben? Der vorliegende Artikel versucht, diese und weitere Fragen u.a. anhand eines praktischen Falles zu beantworten.
Mehr Information: Daniel Cano