Spanien: Die Behandlung dinglicher Kreditsicherheiten, insbesondere Hypotheken, im Rahmen des spanischen Konkursverfahrens

01.12.2014 - Internationaler Rechtsverkehr – Stefan Meyer

Der spanische Gesetzgeber hat am 7. März sowie am 5. und 30. September 2014 sukzessive Änderungen des spanischen Konkursgesetzes (Ley Concursal, im folgenden LC) beschlossen. Diese Änderungen verfolgen in erster Linie das Ziel, angeschlagenen spanischen Unternehmen eine Refinanzierung mit ihren Banken zu ermöglichen. Die Behandlung von Hypotheken und dinglichen Kreditsicherheiten im Rahmen eines spanischen Konkursverfahrens hat im Zuge dieser Gesetzesreformen ebenfalls Änderungen erfahren.

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