Spaniens Gesetzgeber arbeitet weiter an der Perfektionierung seines Grundbuchwesens. Ein Problem stellt bisher da, dass Eintragungen im Eigentumsregister und im Kataster häufig nicht übereinstimmen. Ein neues Gesetz soll die Kommunikation zwischen beiden Institutionen vereinfachen. Jede Eintragung eines Grundstücks verlangt nunmehr die Eintragung einer grafischen Darstellung, die die Beschreibung in Textform vervollständigt. Die praktisch wichtigste Folge der Neuregelung ist, dass die Gutglaubenswirkung des Artikels 38 des spanischen Hypothekengesetzes damit zukünftig auf die grafische Katasterdarstellung ausgeweitet wird. Durch diese Reform wird ein wichtiger Baustein gesetzt, der ein weiteres Plus an Rechtssicherheit in dem seit Mitte 2014 verbesserten Investitionsumfeld Spaniens bedeutet. (…)
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