Abschaffung der Vermögensübertragungssteuer bei Transaktionen von Gesellschaftsimmobilien in Aussicht?

11.10.2012

Der Antrag auf den Vorschlag eines Gesetzesentwurfs zur Umänderung des spanischen Steuer-und Haushaltsplangesetzes sowie der Anpassung der Finanzordnung an ein verstärktes Vorgehen bei der Vorbeugung und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, herausgegeben am 4. Oktober 2012 im Amtsblatt der spanischen Abgeordnetenkammer, enthält einen Konzept der spanischen Regierungspartei (Partido Popular – PP) zur Überarbeitung des umstrittenen Art. 108 des Wertpapiermarktes – Ley del Mercado de Valores (LMV).

Der Vorschlag besteht darin, diesen Artikel abzuändern und so umzugestalten, das er, wie ursprünglich vorgesehen, der möglichen Steuerhinterziehung bei solchen Wertpapiergeschäften entgegenwirken soll, die einzig und allein als Deckung von Immobiliengeschäften, unter Zwischenschaltung von Gesellschaften, dienen.

Aus diesem Grund wird die Regelung vereinfacht und folgende Aspekte verändert: Aufhebung der Mehrwert- sowie der Vermögensübertragungssteuer beim Verkauf von Gesellschaftsimmobilien, was jedoch wieder rückgängig gemacht wird, sollte es sich tatsächlich um die Umgehung von Steuerzahlungen mittels Übertragung von Immobilien zwischen den Gesellschaften handeln, welche die Wertpapiere halten.

Daneben werden auch solche Wertpapierankäufe auf Primärmärkten steuerfrei, die nicht der Regelung unterliegen und, schließlich und endlich wird der Artikel soweit vereinfacht, dass er nicht mehr den Charakter einer objektiven Vorschrift aufweist, sondern zu einer verbindlichen Regelung bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung wird, wobei hier die iuris-tantum Vermutung (d.h. widerlegbare Vermutung) zur Anwendung kommt, so dass also hier die Betroffenen ihre Absichten offenlegen müssen, um zu vermeiden, dass für sie die Umgehungsvermeidungsnorm zur Anwendung kommt.

Es sei darauf hingewiesen, dass von der iuris-tantum Vermutung solche Immobilien ausgeschlossen werden, die tatsächlich in die Aktivität der zu übertragenden Gesellschaften eingebunden sind.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Gustavo Yanes: [email protected]