Von Bedeutung ist bzw. war die Vermögenssteuer auch für zahlreiche Nichtresidenten, typischerweise Eigentümer von Ferienhäusern, welche bekanntlich jährlich eine kombinierte Einkommens- und Vermögenssteuererklärung abzugeben hatten. Auch diese Verpflichtung wurde wenig verfolgt, war aber Voraussetzung für die Rückerstattung von zuviel abgezogenen Quellenbesteuerungen im Rahmen von Immobilienveräusserungen. Die Thematik wird bis zum Ablaufen der Verjährungsfrist von 4 Jahren – für Residente bis Juli 2012, für Nichtresidente sogar also bis einschließlich Januar 2013 – von praktischer Relevanz bleiben.
Spannend bleibt die Frage, wie der Fiskus mit den Vermögenssteuererklärungen für 2007 umgehen wird, da diese von der Abschaffung nicht umfasst ist. Letztlich lässt sich aber festhalten, dass die Abschaffung Spanien in gesamtsteuerlicher Hinsicht deutlich besser stellt und einen zuletzt eklatanten Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Steuerjurisdiktionen behebt.
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