ADIF spaltet sich in zwei Unternehmen zur Schaffung einer eigenen Einheit für das Hochgeschwindigkeitsnetz

27.01.2014

Am 22. Januar 2014 hat das spanische Parlament das Königliche Gesetzesdekret 15/2013 vom 13. Dezember 2013 („RDL 15/2013“) über die Restrukturierung des öffentlichen spanischen Unternehmens «Administrador de Infraestructuras Ferroviarias» (ADIF) und andere wirtschaftliche Eilmaßnahmen ratifiziert. Damit ist die Spaltung von ADIF als Eigentümerin und Verwalterin der spanischen Eisenbahninfrastruktur nun auch von dem Gesetzgeber genehmigt worden und es wird in Zukunft zwei Unternehmen geben, ADIF-Alta Velocidad für das Hochgeschwindigkeitsnetz und ADIF für die herkömmlichen Eisenbahnanlagen.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 39/2003 über den Eisenbahnsektor vom 17. November 2003 bis heute hatte ADIF die Schienen, Bahnhöfe, Kommunikationsanlagen und weiteren Infrastruktureinrichtungen der Eisenbahn im Spanien verwaltet und entsprechende Gebühren von den Nutzern der Einrichtungen bezogen, unter anderem von RENFE Operadora, das für den Personen- und Güterverkehr zuständige staatliche Unternehmen. Zuvor, von 1941 bis zum Gesetz 39/2003 waren beide Gesellschaften (RENFE Operadora und ADIF) in dem Staatsunternehmen RENFE integriert.

Als Begründung für die Schaffung von ADIF-Alta Velocidad wird in den Motiven des Gesetzes die Notwendigkeit der Spezialisierung angegeben, da ADIF und ADIF-Alta Velocidad sowohl aus technischer als auch Sicht der Finanzierung unterschiedlich zu behandeln seien.

Das RDL 15/2013 ändert neben der Schaffung der neuen Unternehmens ADIF-Alta Velocidad einige Artikel des Gesetzes 39/2003 vom 17. November über den Eisenbahnsektor sowie das allgemeine Gesetz über den Staatshaushalt 2003/2754 und das Gesetz 34/1998 über Kraftstoffe.
 

Die neu geschaffene Einheit lässt sich rechtlich wie folgt charakterisieren:

  • Sie wird als Staatsunternehmen gegründet und unterliegt damit den besonderen Bestimmungen der Artikel 53 ff. des Gesetzes 6/1997 vom 14. April über die Organisation und Verwaltung der allgemeinen Staatsverwaltung.
  • Sie tritt in die Position von ADIF ein in allen Befugnissen und Aufgaben betreffend

             o Verwaltung
             o Kostenvorgänge

             o eingeleitete oder abgeschlossene und im Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens 
           
gültigen Verträge von ADIF im Hinblick auf die Infrastruktur für den Hochgeschwindigkeitsverkehr.

  • Die Arbeitnehmer der Bereiche, die in die Zuständigkeit von ADIF-Alta Velocidad fallen, gehen auf das neue Unternehmen über (Artikel 1.3 des RDL 15/2013).
  • Der Vorsitzende und der Schriftführer des Verwaltungsrates von ADIF werden dieses Amt auch bei ADIF-Alta Velocidad übernehmen (Artikel 1.4 des RDL 15/2013).
  • ADIF-Alta Velocidad wird über ein eigenes und von der Staatsverwaltung unabhängiges Vermögen verfügen (Artikel 1.5 des RDL 15/2013).
  • ADIF und ADIF-Alta Velocidad können Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Ausübung ihrer Aufgaben abschließen.
  • Die Wirkungen der Spaltung gelten buchhalterisch mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2013 und damit auch für den Jahresabschluss 2013 (Artikel 1.9 des RDL 15/2013).
  • ADIF und ADIF-Alta Velocidad verfügen im Hinblick auf ihre Finanzierung über die bereits in Artikel 23 des Gesetzes 39/2003 über den Eisenbahnsektor festgelegten Mittel und können außerdem ordentliche Zuweisungen und Kapitalzuschüsse aus dem Staatshaushalt oder von anderen öffentlichen Verwaltungsstellen erhalten.
  • Das RDL 15/2013 enthält schließlich auch Regelungen im Hinblick auf die Zuweisung von Gegenständen und bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Anhängig ist noch die Verabschiedung und Veröffentlichung der Status für ADIF-Alta Velocidad.
     

Für mehr Information, kontaktieren Sie bitte Philipp von Wolffersdorff: [email protected]