Bacardi verliert den Rechtstreit um die Markerechte an „Habana Club“

18.02.2011

Der oberste spanische Gerichtshof (“Tribunal Supremo”) wies die Kassation über die umstrittene Marke zurück.

Nach mehr als einem Jahrzehnt bestätigt der „Tribunal Supremo“ die Urteile der ersten und zweiten Instanz und spricht dem französisch-kubanischen Joint Venture die Rechte an der Marke „Habana Club“ zu. Der Gerichtshof wies die im Zusammenhang mit der Registrierung der Marke „Habana Club“ stehenden, angeführten Argumente, auf welche sich die Klage gegen die Unternehmensgruppe Pernod Ricard sowie gegen das kubanische Staatsunternehmen Cuba-Ron beruft, zurück und urteilt, dass der Firma Bacardi keinerlei Rechte an der Marke „Habana Club“ zustünden.

In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, dass im Zeitpunkt der Klageeinreichung, zusammen mit der beantragten Nichtigkeitserklärung, der erhobene Rückgewähranspruch bereits verjährt war. Dies war ausschlaggebend für die Zurückweisung der Kassation durch das Gericht. Hiermit wird die Entscheidung des Landgerichts Madrid („Audiencia Provincial de Madrid“) bestätigt; insbesondere werde durch die Klage eine konkrete Verurteilung gefordert, sodass die Verjährung des Rückgewähranspruchs Gegenstand der allgemeinen 15-Jahres-Frist nach dem spanischen Zivilgesetzbuch („Código Civil“) sei. Der Verjährungsbeginn stimme wiederum mit dem auf die Eintragung der Marke folgenden Tag (14/09/1968) in das Register überein, das die Inhaberschaft an der Marke ausweist. Das Gericht ist zudem der Auffassung, dass seit diesem Tag keinerlei Anerkennung eines jeglichen Rechts seitens der Beklagten im Hinblick auf das Bestehen von Ansprüchen durch die Klägerin erfolgt sei; auf der Klägerseite wiederum zeichne sich Passivität bis zum Jahre 1993 ab, was letztlich die Verjährungswirkung auslöse. Infolgedessen bestätigt der „Tribunal Supremo“ in seinem Urteil die Entscheidung der „Audiencia Provincial“, was zur Abweisung der seitens Bacardi geltend gemachten Ansprüche sowie der Kassation geführt hat.
 

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