Damit wird in Kürze ein Insolvenzverwalter bestellt werden, der darüber entscheidet, ob die Bank abgewickelt wird; vieles spricht hierfür. Nach Insolvenzeröffnung müssen Kunden dafür Sorge tragen, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen ihre Forderungen anzumelden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht zurück gezahlte Spareinlagen sind grundsátzlich bis zu einer Höhe von 100.000,- € vom spanischen Ausfallfonds abgesichert.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Michael Fries