Der oberste Gerichtshof des Baskenlandes (Tribunal Superior de Justicia de País Vasco) bestätigte die Anordnung der Stadtverwaltung von Bilbao, welche die Etablierung touristischer Wohnungen begrenzt und reguliert, und weist die durch die spanische Wettbewerbsbehörde Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC) eingelegte Berufung ab.
Das Urteil verneint die Möglichkeit, dass der Immobilienmarkt selbst die Etablierung und Koexistenz der Wohnnutzung zu touristischen Zwecken mit der gewöhnlichen Wohnung reguliert, da das Verfassungsrecht der Bürger auf Wohnraum dadurch gefährdet würde.
In dieser Hinsicht erklärt das Urteil ausdrücklich: „Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Planer die notwendigen Vorschriften zur Stadtplanung, die die Befriedigung des Rechtes auf Wohnraum mit der Nutzung bestimmter Wohnungen zur touristischen Vermietung in Einklang bringt, legitimiert und sogar zur ihrer Förderung verpflichtet hat. Die Alternative, dies in die Hände des Marktes zu legen und die Entscheidung dem freien Willen der Eigentümer zu überlassen, ist nicht sinnvoll, da dadurch das Recht der Bürger auf Wohnraum gefährdet wird, sowohl durch möglichweise nicht ausreichenden Wohnraum als auch durch den Anstieg von Wohnraumpreisen.“
Mehr Information: Andoni Archanco