Das Land Madrid hat infolge der Corona-Krise per Ministererlass vom 26. März 2020 die Frist zur Erklärung der Erbschafts- und Schenkungssteuer um einen Monat verlängert.
Dem Ministererlass vorausgegangen war die von der spanischen Regierung per königlichem Dekret am 14. März 2020 erfolgte Ausrufung des nationalen Alarmzustandes, dessen Dauer kürzlich bis zum 11. April 2020 verlängert wurde. Mit Ausrufung des nationalen Alarmzustandes ordnete die Staatsregierung den Stillstand der Rechtspflege und die Unterbrechung der Verfahrensfristen an. Dies schloss auch Verwaltungsverfahren ein. Von der Regelung ausdrücklich ausgenommen blieben allerdings die Steuererklärungsfristen. Diese laufen trotz nationalem Alarmzustand weiter und sind von den Steuerpflichtigen zu erfüllen.
Aufgrund der durch die Verbreitung des Coronavirus für das Verwaltungspersonal bestehenden Gesundheitsrisiken hatte das Land Madrid die autonomen Finanzämter für den Publikumsverkehr geschlossen.
Deshalb hat es nun für die in den autonomen Zuständigkeitsbereich fallende Erbschafts- und Schenkungssteuer eine 1-monatige Verlängerung der Steuererklärungsfrist erlassen. Die Verlängerung betrifft neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer auch die wichtige autonome Vermögensübertragungssteuer und Steuer über beurkundete Rechtshandlungen (ITP/AJD) sowie die Abfallentsorgung und Spielautomaten betreffende Steuern, deren Zuständigkeit ebenfalls auf die autonome Steuerverwaltung übertragen wurde.
Der Erlass trat mit seiner Verkündung im Landesanzeiger am 27. März dieses Jahres in Kraft. Die Generaldirektion für Steuersachen ist befugt, die Verlängerung für die Dauer von jeweils 1 Monat zu erweitern. Zu beachten ist allerdings, dass sich nur solche Fristen um einen Monat verlängern, die nicht bereits am Stichtag, dem 12. März 2020 bereits abgelaufen waren.
Zur Erinnerung: Die Frist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung beträgt 6 Monate ab dem Erbfall und die Schenkungssteuer ist wie die ITP/AJD Steuer innerhalb von 30 Tagen zu erklären.
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