Spanien: Das erste Register für gerichtlich anerkannte Schulden wird geschaffen

24.07.2019

Im vergangenen Monat hat der Allgemeine Rat der spanischen Rechtsanwaltschaft (Consejo General de la Abogacía Española) das sogenannte Registro de Impagados Judiciales, ein Register für gerichtlich anerkannte Schulden, vorgestellt. Das Register ist eine wegweisende Entwicklung in unserem Land, ein Säumnisverzeichnis, in die Anwälte nach vorheriger Zustimmung des forderungsberechtigten Mandanten die „feststehenden, fälligen, einforderbaren und mittels endgültigem Gerichtsentscheidung anerkannten Schulden“, die über einen Betrag von 50,00 € hinausgehen, für maximal fünf Jahre aufnehmen können.

Obgleich die großen Finanzinstitute bereits über Verzeichnisse dieser Art verfügen, wird geschätzt, dass 80 % der geschäftlichen Verbindlichkeiten in kein Verzeichnis aufgenommen wird. Das neue Register erlaubt es den Rechtsanwälten einen höheren Druck auf die Schuldner auszuüben. Es bietet Rechtsanwälten ferner die Möglichkeit Informationen zur Nichtzahlung von Anwaltshonoraren zu einzusehen.

Letztendlich sollen in dieses in ganz Spanien gültige Verzeichnis Gerichtsentscheidungen, wie zur Nichtzahlung von Unterhalt, Schulden zwischen Privatpersonen, Nichterfüllungen von Miet- oder Warenkaufverträgen, aufgenommen werden. Auch Säumnisse durch endgültige Urteile zur Zahlung verurteilter Institutionen werden eingeschlossen sein.

Das Register ist also eine bahnbrechende Innovation in Spanien, mit der das Recht auf effektiven Rechtsschutz garantiert wird und die dazu dienen soll, dass endgültige Urteile erfüllt werden. Dadurch ermöglicht sie eine höhere Transparenz des spanischen Rechts- und Finanzsystems.

Weitere Informationen: Marta Arroyo